Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Holstein Computer Gebhard und Erf GmbH NortorfAllgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich das Recht der Bundesrepublik und die nachfolgenden Geschäfts¬be¬dingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allen, auch künftigen Geschäften, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Der Einbeziehung von AGB oder anderen Bedingungen eines Kunden wird hiermit widersprochen.
Sämtliche Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Waren und Leistungen in Produktbeschreibungen, Prospekten o. ä. sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Liefer- und Leistungsfähigkeit dienen oder die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate nach Gefahrübergang. Gewährleistungsansprüche können nur gegen Vorlage der Rechnung bzw. Quittung geltend gemacht werden.
Wird das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängig¬machung des Vertrages beansprucht, so muss uns eine angemessene Frist zur Überprüfung der Ware eingeräumt werden. Sofern wir dieser nicht selbst nachkommen können, wird die reklamierte Ware an den Vorlieferanten weitergeleitet. Stellt sich heraus, dass die Beanstandung nicht zutrifft und die Ware mangelfrei ist, so müssen wir leider eine Kosten¬erstattung verlangen.
Wir weisen darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer Hard- und -software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten.
Beginn der Gewährleistungsfrist ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Lieferung.
Termine
Sämtliche Lieferverpflichtungen sowie sonstige bindende Termine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Sie stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung.
Haftung / Schadenersatz
Die Holstein Computer Gebhard & Erf GmbH kann eine 100 %ige Verfügbarkeit von Netzen und technischen Anlagen nicht garantieren. Eine Haftung aufgrund des Ausfalls bestimmter, insbesondere internetbasierter Dienste, kann daher nicht übernommen werden.
Die Holstein Computer Gebhard & Erf GmbH haftet generell nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt für jegliche Schaden¬ersatz¬ansprüche, gleich aus welcher Rechtsgrundlage
Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum, soweit der Käufer Unternehmer ist. Der Käufer ist berechtigt, Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Forderungen aus dem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware tritt der Kunde schon jetzt an uns ab. Soweit der Betrag der abgetretenen Forderungen den der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, verpflichten wir uns zur Rückübertragung der abgetretenen Forderungen. Bei Verbrauchern bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung unser Eigentum.
Abnahme
Der Kunde prüft unmittelbar nach Erhalt die Ware bzw. das Werk auf Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit sowie Beschädigungen. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer¬gegenstandes nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
Darstellung von Internetinhalten
Bei Ausfällen von Diensten, die sich außerhalb unseres Verant¬wortungs¬bereiches befinden, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
Obwohl die Darstellung von Internetinhalten auf verschiedenen Rechnerplattformen überprüft wird, können wir nicht garantieren, dass der Inhalt einer Internetpräsentation auf jeder möglichen Plattform korrekt angezeigt wird. Auch Fehldarstellungen von Internetinhalten, die auf die falsche Speicherung in Proxyservern o.ä. zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar.
Zahlung und Fälligkeit
Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird die Zahlung bei Lieferung zu 100 % fällig.
Um unnötigen Aufwand zu vermeiden, sind periodisch wieder¬kehrende Rechnungsbeträge bis zu einer Höhe von monatlich 5 € jährlich im voraus zu entrichten. Beträge bis 50 € monatlich werden halbjährlich im voraus berechnet. Beträge bis 250 € monatlich werden vierteljährlich im voraus berechnet. Ansonsten erfolgt die Berechnung periodisch wiederkehrender Beträge monatlich im voraus.
Vertragsdauer
Verträge sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können mit einer beiderseitigen Kündigungsfrist von 3 Wochen mit Wirkung zum Quartalsende gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung werden zuviel bezahlte Beträge von uns erstattet.
Pflichten / Haftung des Kunden bei Nutzung von Internetdiensten
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Dienste sach- und bestimmungsgerecht zu nutzen. Insbesondere darf er bei der Nutzung des Internet nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und muß das Urheberrecht beachten.
Verstößt ein Kunde gegen diese Bestimmung, so ist der entstehende Schaden von ihm zu ersetzen.
Inhalte von Internetpräsenzen
Internetpräsenzen dürfen keine Inhalte enthalten, die gegen nationales oder internationales Recht verstoßen. Wir sind berechtigt, Inhalte für den Zugriff zu sperren, wenn ein Dritter einen Anspruch darauf erhebt, bis der Kunde den Anspruch abgewendet hat.
Suchmaschineneintragungen im Internet
Aufgrund der vielen Suchmaschinen und deren komplexer Struktur können wir keine bestimmte Platzierung von Inhalten in Suchmaschinen garantieren. Eine Optimierung erfolgt nach jeweils aktuellen Gesichtspunkten, wir weisen darauf hin, dass sich die Platzierung jederzeit verändern kann.
Schlussbestimmungen
Wenn der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist für alle Streitigkeiten der allgemeine Gerichtsstand der Holstein Computer Gebhard & Erf GmbH ausschließlicher Gerichtsstand. Die Holstein Computer Gebhard & Erf GmbH ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Geht aus der Auftragsbestätigung nichts anderes hervor, so ist Nortorf Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag folgenden Verpflichtungen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die dem Regelungszweck der jeweiligen Bestimmung am nächsten kommende zulässige Bestimmung. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Stand 1. Januar 2003




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