Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Holstein Computer Gebhard und Erf GmbH Nortorf

§1 Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche – auch künftige – Lieferungen, Leistungen und Angebote der Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH. Nebenabreden sowie Änderungen des Vertrags sind ohne unsere schriftliche Zustimmung rechtsunwirksam. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen oder dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit des Gesamtvertrages.

§2 Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen, sind unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH zumutbar sind. Falls kein schriftliches Angebot abgegeben wurde, gelten uns erteilte Aufträge und Bestellungen erst nach schriftlicher Bestätigung oder Rechnungslegung als angenommen.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ab Lager Nortorf zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Preis Abzüge vorzunehmen, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet. Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum in bar zu leisten. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Bezahlung der Ware erfolgt in deutscher Währung.

§4 Lieferung
Sämtliche Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH. Leihlieferung und Teilleistung ist zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu gehören Betriebsstörungen und Streiks etc.. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bei Lieferverzug, den die Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschuss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Bei Nichtkaufleuten beschränkt sich die Schadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10% unseres Rechnungswertes.

§5 Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Die Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.

§6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen unser Eigentum (Vorbehalt). Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne dass für die Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH Miteigentümerin an den neu entstandenen Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH gelieferten Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH. Verpfändung und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/ unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH ab. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug – insbesondere nach nicht einlösen von Schecks – ist die Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH zurückzusenden. Die Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH ist ebenfalls berechtigt, die Abtretung der Herausgabeansprüche des Verkäufers gegen dritte zu verlangen.

§7 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Orginalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

Vor Wandlung des Vertrages muss der Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH eine Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung gewährt werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Sie stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Der Käufer muss der Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätesten innerhalb von einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel, schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH frei von der Gewährleistungspflicht.

Der Käufer ist im Falle der Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit der die Ware geliefert wurde, an die Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH zu senden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

§8 Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

§9 Schadensersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit der Holstein Computer Gebhard u. Erf GmbH abgeschlossenen Verträgen, auch für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden, ist ausschließlich Nortorf. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Klagen im Wechsel-, Scheck-, und Urkundenprozess mit den Vertragspartnern, welche Vollkaufleute bzw. im Handelsregister eingetragene juristische Personen sind, sowie Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird das für Nortorf zuständige Gericht vereinbart.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.